Abtretung
Unter der Abtretung im Rahmen der Risikolebensversicherung spricht man, wenn die Leistung der Risiko Lebensversicherung auf eine andere Person, eine Firma, Bank oder auch auf andere übertragen wurde. Durch die Abtretung wird vereinbart, dass die gesamte Versicherungssumme der Risikoversicherung oder aber auch nur ein Teil davon, auf den Gläubiger übertragen wird. So wird die Risikolebensversicherung z.B. eine Absicherung für Kredite.






