Beitragsverrechnung
Bei einer Risikolebensversicherung kann eine Beitragsverrechnung vereinbart sein. Dies bedeutet, dass die Überschüsse, die durch die Risiko Lebensversicherung erwirtschaftet werden, mit den Beiträgen verrechnet werden. So kann es sein, dass man die letzten Jahre beitragsfrei in der Risikoversicherung versichert ist, da die dann fälligen Beiträge durch die Beitragsverrechnung der Überschüsse bereits bezahlt sind.






