Beitragszahler
Der Beitragszahler der Risikolebensversicherung ist wie bei jeder anderen Versicherung auch entweder der Versicherungsnehmer selbst oder ein anderer. Wenn der Beitragszahler seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Risiko Lebensversicherung nicht nachkommt, dann hat er auch gegenüber der Risikoversicherung keinen Anspruch auf eine Leistung im Versicherungsfall. In der Regel kündigt die Risikolebensversicherung dann auch den Vertrag.






