Bezugsberechtigter
Ein Bezugsberechtiger in der Risikolebensversicherung bekommt nach dem Tod des Versicherungsnehmers die Versicherungssumme. Dabei kann der Versicherungsnehmer bestimmen, wen er als Bezugsberechtigen einsetzen möchte. Zudem kann er in der Risikoversicherung jederzeit die Person des Bezugsberechtigten ändern. Wer in der Risiko Lebensversicherung als Bezugsbrechtiger angegeben ist, bekommt auch die Versicherungssumme. Die gesetzliche Erbfolge bleibt davon unberührt.






