Kündigung
Eine Risikolebensversicherung kann man grundsätzlich zum Ende des Kalenderjahres kündigen. Dabei muss die Kündigung schriftlich erfolgen und das mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Beitragszahlungstermin. Wichtig ist dabei zu wissen, dass bei einigen Versicherern der Risiko Lebensversicherung nicht das Kalenderjahr gilt, sondern das Versicherungsjahr. Informationen bezüglich der Kündigung können jeweils dem Vertrag der Risikoversicherung entnommen werden.






