Selbsttötung
In der Risikolebensversicherung ist die Selbsttötung grundsätzlich ausgeschlossen. Von einer Selbsttötung oder einem Selbstmord ist immer dann die Rede, wenn sich der Versicherungsnehmer selbst umgebracht hat. In diesem Fall steht die Risiko Lebensversicherung nicht in der Leistungspflicht. Wie es sich im Fall der Selbsttötung genau verhält kann man der Police für die Risikoversicherung entnehmen.






