Unfalltod
Durch die Risikolebensversicherung ist der Unfalltod versichert. Bei einem Selbstmord beispielsweise steht die Risiko Lebensversicherung nicht in der Leistungspflicht. Von einem Unfalltod ist in der Risikoversicherung immer dann die Rede, wenn ein unvorhersehbares Ereignis direkt auf den Körper und das Leben des Versicherungsnehmers eingewirkt hat und schlussendlich zum Tode führte.






